Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Kosten

Je nach Vertrag werden die Behandlungen von den Privatkassen und der Beihilfe übernommen. Ob und in welcher Höhe Sie die Behandlungskosten erstattet bekommen entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.

Einzelne gesetzliche Krankenassen übernehmen zwischenzeitlich einen Teil der Behandlungskosten. Ob und zu welchen Konditionen osteopathische Leistungen erstattet werden, erfragen Sie bitte bei Ihrer jeweiligen Kasse.

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(0176) 24 79 66 83

 

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